Anwaltskosten
Mit welchen Kosten haben Sie bei einer Beratung oder bei einer rechtlichen Vertretung zu rechnen?
Kosten einer rechtlichen Beratung
Den Aufwand einer rechtlichen Beratung, d.h. einer Tätigkeit außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens, bzw. ohne dass eine Tätigkeit gegenüber einem anderen vorgenommen werden soll, berechne ich grundsätzlich eine nach zeitlichem Aufwand vorab vereinbarten Stundenpauschale.
Sofern es Ihnen zunächst um einen ersten mündlichen Rat, also eine sogenannte Erstberatung geht, berechne ich abweichend von einer Stundenvereinbarung ein Honorar lt. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In dieser Erstberatung werden Sie viele für Sie neue Informationen erhalten, mit denen Sie in der Lage sein werden, die Situation besser einzuordnen und mit der Sie weitere Entscheidungen ohne weitere anwaltliche Tätigkeit treffen können.
Meistens ist es erforderlich, dass mehrere Termine in Anspruch genommen werden müssen. Dies ist häufig der Fall, wenn es um die Aufnahme von Schriftverkehr mit dem Gegner geht oder Vertragsentwürfe und Schriftsätze erstellt werden sollen.
In diesen Fällen wird meine Tätigkeit nach der o.g. genannten Vergütung berechnet.
Kosten für eine rechtliche Vertretung
Sofern mit dem Auftraggeber keine zeitabhängige Vergütung vereinbart wurde, richten sich die Kosten für eine rechtliche Vertretung nach dem RVG. Grundlage der Kosten ist dabei der Gegenstandswert der Angelegenheit. Dieser Wert wird in einem gerichtlichen Verfahren vom Gericht festgesetzt, ist in manchen Verfahren (z.B. in Kindschaftssachen wie Umgang und Sorgerecht) schon vorgegeben.
Bei einigen Angelegenheiten, wie z.B. einer Scheidung oder im Unterhaltsrecht, muss der Gegenstandswert individuell ermittelt werden. Bei einer Scheidung richtet er sich u.a. nach dem Einkommen und in Unterhaltverfahren nach der geltend gemachten Unterhaltsforderung selbst.
Selbstverständlich gebe ich Ihnen im Rahmen der Beratung aufgrund Ihrer Schilderung des Sachverhalts eine umfangreiche Einschätzung zu den anfallenden Kosten.
Bei schwachen Einkommensverhältnissen kann sogenannte Verfahrenskostenhilfe in Anspruch genommen werden. Das entsprechende Formular finden Sie in meinen Infoportal »».
Bei hohem zeitlichen Aufwand z.B. im Rahmen einer Vermögensauseinandersetzung durch Einholung von Gutachten und komplexen Berechnungen ist die Vereinbarung eines Zeithonorars gerechtfertigt, da dieser Aufwand in keiner Weise durch die Abrechnung nach den gesetzlichen Vorschriften gerechtfertigt ist.
Kommt für die Kosten meiner Inanspruchnahme eine Rechtschutzversicherung auf, können wir die Abrechnung der Kosten gern direkt gegenüber dem Rechtschutzversicherer vornehmen. Eine Kostendeckungszusage sollte von Ihnen jedoch vorab eingeholt werden. Bitte erkundigen Sie sich auch, wie hoch Ihr Eigenanteil ist. Oft lohnt sich die Einschaltung des Rechtschutzversicherers nicht.