Catrin Jacob
Fachanwältin für Familienrecht


Markt 7, 99310 Arnstadt
T 03628 / 617 30
F 03628 / 617 324


Mitglied der Rechtsanwaltskammer
Thüringen.

…wir sind dann mal weg…

Sommerferien- endlich- auch wir fahren in den Urlaub, das erste Mal mit Hund und wir stürzen uns gleich in ein aufregendes Abenteuer: Hausbooturlaub auf der Müritz! Die Vorfreude ist groß und wir sind alle schon sehr gespannt auf das was uns erwartet!

Manch getrenntlebender Elternteil wird sich allerdings gerade fragen, ob er mit seinem Kind einfach so in den Urlaub fahren kann. Das Umgangsrecht sorgt bei Eltern, die nicht beide mit ihrem Kind zusammenleben, immer wieder für Streit. Selbst in Fällen, in denen sich Vater und Mutter über den regelmäßigen Umgang geeinigt haben, kommt es oft noch zu Meinungsverschiedenheiten, wenn der umgangsberechtigte Elternteil die Ferien mit dem gemeinsamen Kind verbringen, vielleicht auch mit ihm verreisen möchte.

Welche Regeln gelten nun also im Umgangsrecht für die Ferienzeit? Die Eltern können zunächst individuelle Absprachen treffen. Maßstab ist dabei immer, welche Regelung dem Kindeswohl am besten gerecht wird. Hier spielt auch das Alter des Kindes eine wichtige Rolle. In der Praxis wird häufig eine hälftige Teilung vereinbart, etwa dass das Kind eine Hälfte der Sommerferien mit der Mutter, die andere mit dem Vater verbringt.

Zum Umgangsrecht gehört es auch, mit dem Kind zu verreisen. Es gibt jedoch Grenzen. Derjenige Elternteil, bei dem sich das Kind jeweils gerade aufhält, darf mit seinem Sprössling nur dann ohne die ausdrückliche Einwilligung des anderen Elternteils eine Urlaubsreise unternehmen, wenn sie alltäglich und für das Kind nicht von erheblicher Bedeutung ist. Reisen innerhalb Deutschlands oder der EU wird man überwiegend als erlaubt anzusehen haben.

Anders kann es aber aussehen, wenn der Vater sein Kind auf dem Motorrad mitnehmen möchte oder im Urlaub mit ihm gefährliche Sportarten auszuüben plant. Über Fernreisen müssen die Eltern gemeinsam entscheiden bzw. der allein Sorgeberechtigte muss diese gestatten oder kann sie untersagen. In bestimmten Fällen kann auch das Gericht aus Gründen des Kindeswohls den Umgang einschränken oder mit Auflagen versehen, wenn z.B. Entführungsgefahr besteht oder die aktuelle Gesundheitslage ein zu hohes Risiko birgt.

Durchgesetzt werden kann das Umgangsrecht bei hochkonfliktbelasteten Eltern mithilfe des Familiengerichts. Eltern sollten jedoch zum Wohl ihrer Kinder stets auf eine einvernehmliche Lösung hinarbeiten. Das Umgangsrecht gibt ihnen einen weiten Spielraum für flexible und individuelle Absprachen, die allen Beteiligten gerecht werden.