Der erst im Jahre 2007 eingeführte und 2017 reformierte Stalking-Paragraf 238 StGB gehört zu den besonders schwierigen Tatbeständen des StGB. Nachdem die Gerichte in der Praxis zunächst eher vorsichtig in der Anwendung waren, werden die Verurteilungen inzwischen häufiger.
Gemäß § 238 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft, wer einer anderen Person nachstellt und dadurch deren Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt. Die Handlung des Nachstellens beginnt bei ständiger, nicht gewünschter Überhäufung mit Geschenken, ständigen Telefonanrufen und Kontaktaufnahmen in sozialen Netzwerken gegen den erklärten Willen des Opfers und geht bis zum Auflauern des Opfers und strafrechtlich relevanten Tatbeständen wie Beleidigungen und tätlichen Angriffen. Der Strafrahmen erhöht sich von einem Jahr bis zehn Jahre, wenn der Täter den Tod des Opfers oder einer dieser nahestehenden Person verursacht.
Eine Verurteilung wegen Nachstellens mit Todesfolge hat nun das LG Bochum gewagt. Der Angeklagte hatte seiner ehemaligen Lebensgefährtin nach der Trennung über viele Monate beharrlich nachgestellt, sie teilweise zehnmal täglich angerufen und sie dabei schwer beleidigt. Auch auf den Balkon des Opfers ist der Angeklagte geklettert, um das Opfer zu erschrecken.